Was tun im Sterbefall?

Mit dem Tod eines Menschen beginnt der Weg der Trauer, der seine Zeit benötigt.
Lassen Sie sich von uns bei einem Sterbefall begleiten. Wir informieren Sie, welche Schritte Sie im Todesfall unternehmen müssen und stehen Ihnen beratend und helfend zur Seite.

In folgenden Gemeinden sind wir zuständig:

  • Grein
  • Saxen
  • Bad Kreuzen
  • St. Nikola
  • Sarmingstein
  • Neustadtl
  • und in jedem beliebigen anderen Ort – wir beraten dazu Sie gerne

Die Veröffentlichung der Sterbefälle erfolgt ausschließlich mit Zustimmung der Angehörigen.

Sollte es zu einem Sterbefall im privaten Bereich kommen, verständigen Sie bitte zuerst einen Arzt, um die Totenbeschau durchzuführen. Zusätzlich kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, um mit Ihnen die weiteren Schritte zu besprechen.

Bei einem Sterbefall in einer öffentlichen Institution (zB. Alten- oder Pflegeheim, Krankenhaus) kontaktieren Sie uns, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen und einen Termin für das Aufnahmegespräch zu vereinbaren.

Für das Aufnahmegespräch in unserem Büro (Hauptstraße 37, 4360 GREIN) nehmen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • Scheidungsdekret mit Beschluss
  • Nachweis eines akademischen Grades

Zusätzlich benötigen wir ein Foto des Verstorbenen – wenn möglich – in guter Qualität und digital (USB-Stick, per E-Mail).

Sie erreichen uns Tag und Nacht:
0664/6542183
0664/5065451
(07268/7708)
(07268/371)

Wir begleiten Sie mit unserer Erfahrung und persönlichem Einsatz.